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WOLLINO GmbH

Carl-Grete-Straße 35

38448 Wolfsburg

Deutschland

 

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Telefon: +49 5363 816302-80

Fax: +49 5363 816302-90

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E-Mail Bewerbungen: bewerbung@woschu-wob.de

 


Registergericht: AG Braunschweig
Registernummer:
HRB 204916

Geschäftsführung:

Thorsten Meier

Sarina Proft


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz:

DE 296843473



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Urheberrecht
Die auf unserer Webseite veröffentlichen Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht (
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf(link is external)) . Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung des geistigen Eigentums in ideeller und materieller Sicht des Urhebers außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Urhebers i.S.d. Urhebergesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf(link is external) ). Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten und nicht kommerziellen Gebrauch erlaubt. Sind die Inhalte auf unserer Webseite nicht von uns erstellt wurden, sind die Urheberrechte Dritter zu beachten. Die Inhalte Dritter werden als solche kenntlich gemacht. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.

Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte unverzüglich entfernen.


Dieses Impressum wurde freundlicherweise von www.jurarat.de zur Verfügung gestellt.



Allgemeine Geschäftsbedingungen der WOLLINO GmbH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der WOLLINO GmbH mit den jeweiligen Vertragspartnern.

 

Gender-Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

I. Allgemeines

1. Für sämtliche Leistungen der WOLLINO GmbH gelten grundsätzlich die untenstehenden Vereinbarungen in der jeweils aktuellen Fassung, soweit keine anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen wurden. Dies gilt auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner.


2. Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich oder in Textform festgehalten und von der WOLLINO GmbH unterschrieben werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit Vertretungen der WOLLINO GmbH getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners verpflichten die WOLLINO GmbH nicht.

 

II. Zustandekommen und Inhalt des Vertrages

1. Vertragsschlüsse und Vertragsveränderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abänderung dieser Schriftform bedarf ihrerseits die Schriftform. Für die Erfüllung geschlossener Verträge behält sich die WOLLINO GmbH vor, Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer)
zu beauftragen.


2. Ein Vertrag kommt mit dem schriftlichen Vertragsabschluss oder der schriftlichen Bestätigung des Auftragsangebots der WOLLINO GmbH, spätestens jedoch mit dem Beginn der Durchführung der Dienstleistung zustande.

Art und Umfang der von der WOLLINO GmbH geschuldeten Leistung bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des geschlossenen Vertrags.


3. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerlichen Belange trägt die WOLLINO GmbH selbst Sorge und stellt den Vertragspartner von
eventuellen Verpflichtungen frei.


4. Angaben in Prospekten, sonstigen Werbeschriften und auf Internetseiten der WOLLINO GmbH stellen weder die Übernahme einer Garantie noch
eines Beschaffenheitsrisikos dar.


5. Im Vertrag genannte Fristen und Termine für die Erfüllung der Dienstleistung sind unverbindliche Angaben, soweit die WOLLINO GmbH den Zeitpunkt der Erfüllung nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

 

III. Allgemeine Leistungen, Pflichten der WOLLINO GmbH und den Vertragspartnern

1. Das Portfolio der Dienstleistungen umfasst die Aufgaben von der Speiseplanung und -herstellung über die Warenbeschaffung, Waren- und Geschirrlogistik, Speiseausgabe und Spülleistung. Begleitend ist die GmbH für die Wartung, Pflege und Reparatur des städtischen Inventars in den Mensen verantwortlich. Bei strategischen Planungen, Bau und Inventarbeschaffungen der Gesellschafterin soll die WOLLINO GmbH
 prüfend und beratend mitwirken.


2. Die WOLLINO GmbH sichert zu, dass alle gesetzlichen Bestimmungen zu hygienerechtlichen und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen bei der Herstellung, beim Transport und der Übergabe eingehalten werden.


3. Die Parteien sind bestrebt, nach bestem Wissen und Gewissen durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu
unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

Leistungen, Pflichten der WOLLINO GmbH und den Vertragspartnern im Bereich Catering.


4. Die WOLLINO GmbH behält sich im Fall von saisonalen Preis- und Qualitätsschwankungen und Lieferengpässen das Recht vor, auch ohne
Ankündigung Teile der Bestellung durch gleichwertige Produkte und ähnliches Equipment ohne Preisänderung zu ersetzen.
Die WOLLINO GmbH wird sich jedoch um eine vorherige telefonische Ankündigung derartiger Änderungen bemühen.


5. Der Vertragspartner bringt die für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen vor Veranstaltungsbeginn bei.

Die Versicherungspflicht obliegt dem Vertragspartner.


6. Soweit Mitarbeiter der WOLLINO GmbH für oder beim Vertragspartner tätig werden, obliegt dem Vertragspartner die Verpflichtung zur
Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes und sämtlicher anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die in seinem unmittelbaren

Einflussbereich stehen.


7. Verzögert sich die Erbringung der Dienstleistung auf Grund eines vom Vertragspartner zu vertretenden Umstandes oder auf dessen Wunsch, ist die WOLLINO GmbH berechtigt, Ersatz der erforderlichen Mehraufwendungen zu verlangen.

Dem Vertragspartner steht im Einzelfall der
Nachweis eines geringeren Schadens frei.

 

IV. Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang

1. Die von der WOLLINO GmbH gelieferten Speisen, Getränke und Equipment gelten als an den Vertragspartner übergeben, sobald sie in den Bereich des Kunden* gelangt sind. Mit Übergabe der Speisen und Getränke geht die lebensmittelrechtliche Verantwortung auf den Vertragspartner über.


2. Sämtliche an den Vertragspartner gelieferten Speisen, Getränke, vermietetes Equipment und sonstige Zubehöre bleiben bis zur endgültigen
vollständigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum der WOLLINO GmbH.

* Der „Bereich des Kunden“ bezeichnet den räumlich abgegrenzten Bereich, in den der Vertragspartner oder dessen Beauftragte Zugriff haben bzw. der für den Auftrag vorgesehen ist.


Typischerweise umfasst er:

· den Veranstaltungs- oder -raum

· das Gebäudeinnere bzw. den Bereich,

  in dem der Kunde die Leistungen nutzt

· abgegrenzte Zonen wie Bühne, Catering-

  oder Empfangsbereich

· alle Bereiche, in denen der Kunde die

  gelieferten Speisen, Getränke oder

  Equipment verwenden darf

 

V. Gewährleistung, Haftung

1. Dem Vertragspartner obliegt die Sorgfaltspflicht für angemietetes Equipment von der Übernahme bis zur Rückgabe. Bei Beschädigung oder Verlust durch den Vertragspartner, dessen Gäste oder in seinem Auftrag handelnder Dritter werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw.  Reparatur mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand von 10% dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.


2. Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. direkt bei Abholung bei der WOLLINO GmbH durch den Vertragspartner erfolgt. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich.


3. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren müssen der WOLLINO GmbH unverzüglich, spätestens am Folgetag nach Entdeckung mitgeteilt werden.


4. Für durch den Vertragspartner vorgenommene unsachgemäße Lagerung an der Ware entstandene Mängel übernimmt die WOLLINO GmbH keine Haftung.


5. Sollten die Leistungen der WOLLINO GmbH wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Vertragspartner dies unverzüglich
schriftlich in Textform rügen. Die WOLLINO GmbH ist dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dies im Zeitraum der
Dienstleistungserbringung möglich ist. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist bei Beseitigung des Mangels ausgeschlossen.


6. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus welchem Rechtsgrund auch immer sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausgenommen ist nur der Fall, dass der Vertragspartner nachweist, dass die WOLLINO GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit betrieben hat.


7. Dritte, insbesondere Gäste des Vertragspartners, können aus diesem Vertrag keine Rechte gegenüber der WOLLINO GmbH herleiten.
Soweit die WOLLINO GmbH oder ihre Mitarbeitenden aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichten, von Dritten in Anspruch
genommen werden, wird der Vertragspartner die WOLLINO GmbH von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.


8. Bei einer weitergehenden Haftung auf Schadenersatz gelten die Regelungen gemäß §823 BGB.

 

§823 BGB:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.


(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckenden Gesetzes verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. 

 

9. Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung auszusetzen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse (z. B. Sturm, Überschwemmung), Feuer, Strom- oder Netzausfälle, Pandemien, Epidemien, Krieg,
Terror, Streiks, behördliche Anordnungen sowie sonstige unvorhersehbare, von außen einwirkende Ereignisse, die nicht von der betroffenen
Partei zu vertreten sind. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Eintritt und Ende der höheren Gewalt informieren.

 

VI. Auftragserteilung, Abrechnung

1. Der Vertragspartner bestellt die in der Veranstaltungsvereinbarung aufgeführten Leistungen zu den ihm bekannten Vertragsbedingungen  der WOLLINO GmbH.


2. Alle Preise gelten in € inklusive der gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer.


3. Aufträge ohne verbindliche Unterschrift können nicht bearbeitet werden. Mit der Unterschrift werden unsere AGBs akzeptiert.


4. Erfolgt im Cateringbereich ein Vertragsrücktritt gleich aus welchem Grund durch den Vertragspartner, werden anteilig Kosten in Rechnung  gestellt.

 

 Hierbei treten folgende Regelungen in Kraft:

  •  Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30%   der kalkulierten Nettogesamtsumme
  •  Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%   der kalkulierten Nettogesamtsumme
  • Ab 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 100%   der kalkulierten Nettogesamtsumme
  • Entscheidend zur Berechnung ist der   Eingang der schriftlichen Stornierung bei   der WOLLINO GmbH.

 

 

VII. Widerruf

1. Generell hat der Vertragspartner ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§355 BGB), die Frist beginnt mit Vertragsschluss.


2. Individuelle Regelungen zum Widerruf können in den Angeboten vertraglich geregelt werden. Für den Leistungsbeginn innerhalb der Widerrufsfrist erklärt der Auftraggeber ausdrücklich den Widerrufsverzicht. 

 

 

VIII. Sonstige Bestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen der geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform.


2. Sollte der geschlossene Vertrag teilweise unvollständig oder lückenhaft sein, berührt dessen Wirksamkeit im Übrigen nicht.
Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich der am nächsten kommt, welche die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten. Ist eine Ausfüllung durch die Auslegung nicht zu ermitteln, verpflichten sich die Parteien, eine möglichst nahekommende Regelung zu treffen.

 

 

VIIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


2. Rechtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft der WOLLINO GmbH in Wolfsburg.

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38448 Wolfsburg

Deutschland

 

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Telefon: +49 5363 816302-80

Fax: +49 5363 816302-90

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E-Mail Bewerbungen: bewerbung@woschu-wob.de

 


Registergericht: AG Braunschweig
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HRB 204916

Geschäftsführung:

Thorsten Meier

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der WOLLINO GmbH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der WOLLINO GmbH mit den jeweiligen Vertragspartnern.

 

Gender-Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

I. Allgemeines

1. Für sämtliche Leistungen der WOLLINO GmbH gelten grundsätzlich die untenstehenden Vereinbarungen in der jeweils aktuellen Fassung, soweit
   keine anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen wurden. Dies gilt auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem
   Vertragspartner.


2. Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich oder
   in Textform festgehalten und von der WOLLINO GmbH unterschrieben werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit Vertretungen
  der WOLLINO GmbH getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners verpflichten die WOLLINO GmbH nicht.

 

II. Zustandekommen und Inhalt des Vertrages

1. Vertragsschlüsse und Vertragsveränderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abänderung dieser Schriftform bedarf
   ihrerseits die Schriftform. Für die Erfüllung geschlossener Verträge behält sich die WOLLINO GmbH vor, Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer)
   zu beauftragen.


2. Ein Vertrag kommt mit dem schriftlichen Vertragsabschluss oder der schriftlichen Bestätigung des Auftragsangebots der WOLLINO GmbH,
  spätestens jedoch mit dem Beginn der Durchführung der Dienstleistung zustande. Art und Umfang der von der WOLLINO GmbH geschuldeten
  Leistung bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des geschlossenen Vertrags.


3. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerlichen Belange trägt die WOLLINO GmbH selbst Sorge und stellt den Vertragspartner von
   eventuellen Verpflichtungen frei.


4. Angaben in Prospekten, sonstigen Werbeschriften und auf Internetseiten der WOLLINO GmbH stellen weder die Übernahme einer Garantie noch
   eines Beschaffenheitsrisikos dar.


5. Im Vertrag genannte Fristen und Termine für die Erfüllung der Dienstleistung sind unverbindliche Angaben, soweit die WOLLINO GmbH den
  Zeitpunkt der Erfüllung nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

 

III. Allgemeine Leistungen, Pflichten der WOLLINO GmbH und den Vertragspartnern

1. Das Portfolio der Dienstleistungen umfasst die Aufgaben von der Speiseplanung und -herstellung über die Warenbeschaffung, Waren- und
  Geschirrlogistik, Speiseausgabe und Spülleistung. Begleitend ist die GmbH für die Wartung, Pflege und Reparatur des städtischen Inventars
  in den Mensen verantwortlich. Bei strategischen Planungen, Bau und Inventarbeschaffungen der Gesellschafterin soll die WOLLINO GmbH
  prüfend und beratend mitwirken.


2. Die WOLLINO GmbH sichert zu, dass alle gesetzlichen Bestimmungen zu hygienerechtlichen und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen bei der
   Herstellung, beim Transport und der Übergabe eingehalten werden.


3. Die Parteien sind bestrebt, nach bestem Wissen und Gewissen durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu
   unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

   Leistungen, Pflichten der WOLLINO GmbH und den Vertragspartnern im Bereich Catering.


4. Die WOLLINO GmbH behält sich im Fall von saisonalen Preis- und Qualitätsschwankungen und Lieferengpässen das Recht vor, auch ohne
   Ankündigung Teile der Bestellung durch gleichwertige Produkte und ähnliches Equipment ohne Preisänderung zu ersetzen.
   Die WOLLINO GmbH wird sich jedoch um eine vorherige telefonische Ankündigung derartiger Änderungen bemühen.


5. Der Vertragspartner bringt die für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen vor Veranstaltungsbeginn bei.

   Die Versicherungspflicht obliegt dem Vertragspartner.


6. Soweit Mitarbeiter der WOLLINO GmbH für oder beim Vertragspartner tätig werden, obliegt dem Vertragspartner die Verpflichtung zur
   Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes und sämtlicher anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die in seinem unmittelbaren

   Einflussbereich stehen.


7. Verzögert sich die Erbringung der Dienstleistung auf Grund eines vom Vertragspartner zu vertretenden Umstandes oder auf dessen Wunsch,

   ist die WOLLINO GmbH berechtigt, Ersatz der erforderlichen Mehraufwendungen zu verlangen. Dem Vertragspartner steht im Einzelfall der
   Nachweis eines geringeren Schadens frei.

 

IV. Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang

1. Die von der WOLLINO GmbH gelieferten Speisen, Getränke und Equipment gelten als an den Vertragspartner übergeben, sobald sie in den Bereich

  des Kunden* gelangt sind. Mit Übergabe der Speisen und Getränke geht die lebensmittelrechtliche Verantwortung auf den Vertragspartner über.


2. Sämtliche an den Vertragspartner gelieferten Speisen, Getränke, vermietetes Equipment und sonstige Zubehöre bleiben bis zur endgültigen
   vollständigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum der WOLLINO GmbH.

   * Der „Bereich des Kunden“ bezeichnet den räumlich abgegrenzten Bereich, in den der Vertragspartner oder dessen Beauftragte Zugriff haben
   bzw. der für den Auftrag vorgesehen ist.


Typischerweise umfasst er:

· den Veranstaltungs- oder Veranstaltungsraum

· das Gebäudeinnere bzw. den Bereich, in dem der Kunde die Leistungen nutzt

· abgegrenzte Zonen wie Bühne, Catering- oder Empfangsbereich

· alle Bereiche, in denen der Kunde die gelieferten Speisen, Getränke oder Equipment verwenden darf

 

V. Gewährleistung, Haftung

1. Dem Vertragspartner obliegt die Sorgfaltspflicht für angemietetes Equipment von der Übernahme bis zur Rückgabe. Bei Beschädigung oder
   Verlust durch den Vertragspartner, dessen Gäste oder in seinem Auftrag handelnder Dritter werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw.
   Reparatur mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand von 10% dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.


2. Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. direkt bei Abholung
   bei der WOLLINO GmbH durch den Vertragspartner erfolgt. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht
   möglich.


3. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren müssen der WOLLINO GmbH unverzüglich, spätestens am Folgetag nach Entdeckung mitgeteilt werden.


4. Für durch den Vertragspartner vorgenommene unsachgemäße Lagerung an der Ware entstandene Mängel übernimmt die WOLLINO GmbH
   keine Haftung.


5. Sollten die Leistungen der WOLLINO GmbH wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Vertragspartner dies unverzüglich
   schriftlich in Textform rügen. Die WOLLINO GmbH ist dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dies im Zeitraum der
   Dienstleistungserbringung möglich ist. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist bei Beseitigung des Mangels ausgeschlossen.


6. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus welchem Rechtsgrund auch immer sind grundsätzlich ausgeschlossen.
   Ausgenommen ist nur der Fall, dass der Vertragspartner nachweist, dass die WOLLINO GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit betrieben hat.


7. Dritte, insbesondere Gäste des Vertragspartners, können aus diesem Vertrag keine Rechte gegenüber der WOLLINO GmbH herleiten.
   Soweit die WOLLINO GmbH oder ihre Mitarbeitenden aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichten, von Dritten in Anspruch
   genommen werden, wird der Vertragspartner die WOLLINO GmbH von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.


8. Bei einer weitergehenden Haftung auf Schadenersatz gelten die Regelungen gemäß §823 BGB.

   

§823 BGB:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
   widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.


(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckenden Gesetzes verstößt. Ist nach dem Inhalt
   des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.   

   

9. Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei,
   die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung auszusetzen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere
   Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse (z. B. Sturm, Überschwemmung), Feuer, Strom- oder Netzausfälle, Pandemien, Epidemien, Krieg,
   Terror, Streiks, behördliche Anordnungen sowie sonstige unvorhersehbare, von außen einwirkende Ereignisse, die nicht von der betroffenen
   Partei zu vertreten sind. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Eintritt und Ende der höheren Gewalt informieren.

 

VI. Auftragserteilung, Abrechnung

1. Der Vertragspartner bestellt die in der Veranstaltungsvereinbarung aufgeführten Leistungen zu den ihm bekannten Vertragsbedingungen

   der WOLLINO GmbH.


2. Alle Preise gelten in € inklusive der gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer.


3. Aufträge ohne verbindliche Unterschrift können nicht bearbeitet werden. Mit der Unterschrift werden unsere AGBs akzeptiert.


4. Erfolgt im Cateringbereich ein Vertragsrücktritt gleich aus welchem Grund durch den Vertragspartner, werden anteilig Kosten in Rechnung
   gestellt.

 

  Hierbei treten folgende Regelungen in Kraft:

  •  Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der kalkulierten Nettogesamtsumme
  •  Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der kalkulierten Nettogesamtsumme
  • Ab 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% der kalkulierten Nettogesamtsumme
  • Entscheidend zur Berechnung ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei der WOLLINO GmbH.

 

 

VII. Widerruf

1. Generell hat der Vertragspartner ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§355 BGB), die Frist beginnt mit Vertragsschluss.


2. Individuelle Regelungen zum Widerruf können in den Angeboten vertraglich geregelt werden. Für den Leistungsbeginn

    innerhalb der Widerrufsfrist erklärt der Auftraggeber ausdrücklich den Widerrufsverzicht. 

 

 

VIII. Sonstige Bestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen der geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform.


2. Sollte der geschlossene Vertrag teilweise unvollständig oder lückenhaft sein, berührt dessen Wirksamkeit im Übrigen nicht.
   Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich der am nächsten kommt, welche die Parteien
   vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten. Ist eine Ausfüllung durch die Auslegung nicht zu ermitteln,
   verpflichten sich die Parteien, eine möglichst nahekommende Regelung zu treffen.

 

 

VIIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.



2. Rechtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft der WOLLINO GmbH in Wolfsburg.