Allgemeine Informationen

AnmeldungDie Anmeldung zur Schulverpflegung ist für ein ganzes Schuljahr gültig und erfolgt über das Team Schulverpflegung. Sie wird jeweils automatisch um ein Schuljahr verlängert, wenn Ihr Kind an der gleichen Schule bleibt und sich an den Verpflegungstagen nichts ändert.

Ein täglicher oder wöchentlicher Wechsel zwischen den Menüs ist nicht möglich. Schweinefleisch und Schweinefleischbestandteile werden nicht verwendet. Der Speiseplan steht einige Wochen im Voraus fest. Er hängt in der Schule aus oder ist hier einsehbar.


Sonderkost

Auf dem Menüplan sind bei jedem Gericht die Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe und Allergene gekennzeichnet. Wenn Ihr Kind wegen einer Allergie oder Unverträglichkeit ein anderes Essen benötigt, wählen Sie die Menülinie 3. Mit der Anmeldung muss ein Attest oder eine sonstige ärztliche Bestätigung vorgelegt werden, aus der die Art der Unverträglichkeit oder Allergie hervorgeht. Ohne diesen Nachweis der nicht älter als 12 Monate sein darf, kann eine Anmeldung nicht erfolgen. Das Attest ist beim Team Schulverpflegung abzugeben. Wenn es möglich ist, wird die Verpflegung Ihres Ki wenn es im Einzelfall nicht durchführbar sein sollte. Hinweis: Beim Sonderkost-Menü wird auf den Einsatz nahezu aller Hauptallergene (glutenhaltiges Getreide, Milch, Ei etc.) verzichtet. Auch wenn Ihr Kind „nur“ auf Lactose oder Gluten reagiert, bekommt es ein Menü, das zusätzlich frei von den übrigen Hauptallergenen ist. Ein Verzicht auf ausschließlich die Inhaltsstoffe, auf die Ihr Kind reagiert, ist nur bei den Desserts/Snacks möglich.


Neuanmeldungen zum Schuljahresbeginn

Das Team Schulverpflegung benötigt von Ihnen ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular zur Schulverpflegung. Den Vordruck erhalten Sie zusammen mit der Anmeldung zur Ganztagsschule im Sekretariat Ihrer Schule (oder beim Team Schulverpflegung). Da die Anmeldung im Zusammenhang mit der Ganztagsschule erfolgt, sind die Anmeldetage zur Schulverpflegung und zum Ganztag gleich. Bitte geben Sie die Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben mit den anderen Anmeldeunterlagen so bald als möglich im Schulsekretariat ab. 


Anmeldungen im Laufe des Schuljahres

Auch in diesem Fall benötigt das Team Schulverpflegung das Anmeldeformular. Die Anmeldung ist spätestens zwei Wochen vor Monatsende abzugeben, damit sie zum ersten Tag des Folgemonats wirksam werden kann. Bitte beachten Sie: Nur nach Anmeldung kann Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen. Bitte füllen Sie für jedes Kind eine eigene Anmeldung aus.


Was kostet das Essen?

Für jeden Verpflegungstag wird eine Benutzungsgebühr von 4,50 € berechnet. Anhand der in der Anmeldung genannten Verpflegungstage errechnen sich Ihre monatlichen Gebühren für ein Schuljahr. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Stadt Wolfsburg einen Gebührenbescheid für das gesamte Schuljahr. Bei einer Anmeldung im laufenden Schuljahr wird der Zeitraum vom Anmeldedatum bis zum Schuljahresende berücksichtigt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührensatzung der Stadt Wolfsburg. Auf dem Gebührenbescheid finden Sie eine Auflistung der monatlichen Beiträge. Sie sind monatlich gleichbleibend. Außerdem ist in dem Bescheid auch der jährliche Gesamtbetrag zu finden. Dies dient zu Ihrer Information. Grundsätzlich ist die Gebühr für das Mittagessen jeweils am Ende des Kalendermonats zu zahlen. Alternativ können Sie auch den gesamten Jahresbeitrag vorab bezahlen. Wir empfehlen Ihnen, die bequeme Zahlung per Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat). Mit dem Gebührenbescheid erhalten Sie eine Einzugsermächtigung, die Sie unterschrieben an das Team Schulverpflegung zurücksenden können. Die Gebühr wird dann automatisch jeden Monat abgebucht.


Wenn ich nicht bezahlt habe ...

In diesem Fall bekommen Sie eine Mahnung. Wenn auch danach keine Zahlung erfolgt, wird Ihr Kind nach drei nicht gezahlten Monatsbeträgen vom Mittagessen abgemeldet und kann nicht mehr mitessen. Wenn Sie merken, dass Sie mit der Zahlung Probleme haben und wenn Sie schon eine Mahnung von der Stadt Wolfsburg erhalten haben, setzen Sie sich mit dem Ganztagsteam der Schule in Verbindung. Diese unterstützen Sie gern.

Als Empfänger / Empfängerin von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeleistungen nach SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag haben Sie derzeit Anspruch auf eine Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes (BuT). Die Verpflegung für Ihr Kind ist dann kostenlos. Die Gebühren entfallen nicht automatisch! Bitte beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter, Sozialamt (Geschäftsbereich Soziales) oder der Wohngeldstelle einen Gutschein für die Schulverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Dieser ist beim Team Schulverpflegung abzugeben. Bitte geben Sie den Gutschein so schnell wie möglich im Geschäftsbereich Schule ab, da Ihr Gebührenbescheid sonst mit der vollen Gebühr in Höhe von 4,50 € berechnet wird.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Schulverpflegung ist für ein ganzes Schuljahr gültig und erfolgt über das Team Schulverpflegung. Sie wird jeweils automatisch um ein Schuljahr verlängert, wenn Ihr Kind an der gleichen Schule bleibt und sich an den Verpflegungstagen nichts ändert.


Ein täglicher oder wöchentlicher Wechsel zwischen den Menüs ist nicht möglich. Schweinefleisch und Schweinefleischbestandteile werden nicht verwendet. Der Speiseplan steht einige Wochen im Voraus fest. Er hängt in der Schule aus oder ist hier einsehbar.


Sonderkost

Auf dem Menüplan sind bei jedem Gericht die Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe und Allergene gekennzeichnet. Wenn Ihr Kind wegen einer Allergie oder Unverträglichkeit ein anderes Essen  benötigt, wählen Sie die Menülinie 3. Mit der Anmeldung muss ein Attest oder eine sonstige ärztliche Bestätigung vorgelegt werden, aus der die Art der Unverträglichkeit oder Allergie hervorgeht. Ohne diesen Nachweis der nicht älter als 12 Monate sein darf, kann eine Anmeldung nicht erfolgen. Das Attest ist beim Team Schulverpflegung abzugeben. Wenn es möglich ist, wird die Verpflegung Ihres Kindes wenn es im Einzelfall nicht durchführbar sein sollte. Hinweis: Beim Sonderkost-Menü wird auf den Einsatz nahezu aller Hauptallergene (glutenhaltiges Getreide, Milch, Ei etc.) verzichtet. Auch wenn Ihr Kind „nur“ auf Lactose oder Gluten reagiert, bekommt es ein Menü, das zusätzlich frei von den übrigen Hauptallergenen ist. Ein Verzicht auf ausschließlich die Inhaltsstoffe, auf die Ihr Kind reagiert, ist nur bei den Desserts/Snacks möglich.


Neuanmeldungen zum Schuljahresbeginn
Das Team Schulverpflegung benötigt von Ihnen ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular zur Schulverpflegung. Den Vordruck erhalten Sie zusammen mit der Anmeldung zur Ganztagsschule im Sekretariat Ihrer Schule (oder beim Team Schulverpflegung). Da die Anmeldung im Zusammenhang mit der Ganztagsschule erfolgt, sind die Anmeldetage zur Schulverpflegung und zum Ganztag gleich. Bitte geben Sie die Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben mit den anderen Anmeldeunterlagen so bald als möglich im Schulsekretariat ab. 


Anmeldungen im Laufe des Schuljahres

Auch in diesem Fall benötigt das Team Schulverpflegung das Anmeldeformular. Die Anmeldung ist spätestens zwei Wochen vor Monatsende abzugeben, damit sie zum ersten Tag des Folgemonats wirksam werden kann. Bitte beachten Sie: Nur nach Anmeldung kann Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen. Bitte füllen Sie für jedes Kind eine eigene Anmeldung aus.


Was kostet das Essen?

Für jeden Verpflegungstag wird eine Benutzungsgebühr von 4,50 € berechnet. Anhand der in der Anmeldung genannten Verpflegungstage errechnen sich Ihre monatlichen Gebühren für ein Schuljahr. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Stadt Wolfsburg einen Gebührenbescheid für das gesamte Schuljahr. Bei einer Anmeldung im laufenden Schuljahr wird der Zeitraum vom Anmeldedatum bis zum Schuljahresende berücksichtigt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührensatzung der Stadt Wolfsburg.

Auf dem Gebührenbescheid finden Sie eine Auflistung der monatlichen Beiträge. Sie sind monatlich gleichbleibend. Außerdem ist in dem Bescheid auch der jährliche Gesamtbetrag zu finden. Dies dient zu Ihrer Information. Grundsätzlich ist die Gebühr für das Mittagessen jeweils am Ende des Kalendermonats zu zahlen. Alternativ können Sie auch den gesamten Jahresbeitrag vorab bezahlen. Wir empfehlen Ihnen, die bequeme Zahlung per Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat). Mit dem Gebührenbescheid erhalten Sie eine Einzugsermächtigung, die Sie unterschrieben an das Team Schulverpflegung zurücksenden können. Die Gebühr wird dann automatisch jeden Monat abgebucht.


Wenn ich nicht bezahlt habe ...

In diesem Fall bekommen Sie eine Mahnung. Wenn auch danach keine Zahlung erfolgt, wird Ihr Kind nach drei nicht gezahlten Monatsbeträgen vom Mittagessen abgemeldet und kann nicht mehr mitessen. Wenn Sie merken, dass Sie mit der Zahlung Probleme haben und wenn Sie schon eine Mahnung von der Stadt Wolfsburg erhalten haben, setzen Sie sich mit dem Ganztagsteam der Schule in Verbindung. Diese unterstützen Sie gern.

Als Empfänger / Empfängerin von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeleistungen nach SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag haben Sie derzeit Anspruch auf eine Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes (BuT). Die Verpflegung für Ihr Kind ist dann kostenlos. Die Gebühren entfallen nicht automatisch! Bitte beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter, Sozialamt (Geschäftsbereich Soziales) oder der Wohngeldstelle eine Wolfsburger Bildungskarte für die Schulverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Dieser ist beim Team Schulverpflegung abzugeben. Bitte geben Sie den Gutschein so schnell wie möglich im Geschäftsbereich Schule ab, da Ihr Gebührenbescheid sonst mit der vollen Gebühr in Höhe von 4,50 € berechnet wird.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Schulverpflegung ist für ein ganzes Schuljahr gültig und erfolgt über das Team Schulverpflegung. Sie wird jeweils automatisch um ein Schuljahr verlängert, wenn Ihr Kind an der gleichen Schule bleibt und sich an den Verpflegungstagen nichts ändert.



Ein täglicher oder wöchentlicher Wechsel zwischen den Menüs ist nicht möglich. Schweinefleisch und Schweinefleischbestandteile werden nicht verwendet. Der Speiseplan steht einige Wochen im Voraus fest. Er hängt in der Schule aus oder ist hier einsehbar.



Sonderkost

Auf dem Menüplan sind bei jedem Gericht die Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe und Allergene gekennzeichnet. Wenn Ihr Kind wegen einer Allergie oder Unverträglichkeit ein anderes Essen benötigt, wählen Sie die Menülinie 3. Mit der Anmeldung muss ein Attest oder eine sonstige ärztliche Bestätigung vorgelegt werden, aus der die Art der Unverträglichkeit oder Allergie hervorgeht. Ohne diesen Nachweis der nicht älter als 12 Monate sein darf, kann eine Anmeldung nicht erfolgen. Das Attest ist beim Team Schulverpflegung abzugeben. Wenn es möglich ist, wird die Verpflegung Ihres Ki wenn es im Einzelfall nicht durchführbar sein sollte. Hinweis: Beim Sonderkost-Menü wird auf den Einsatz nahezu aller Hauptallergene (gluten-haltiges Getreide, Milch, Ei etc.) verzichtet. Auch wenn Ihr Kind „nur“ auf Lactose oder Gluten reagiert, bekommt es ein Menü, das zusätzlich frei von den übrigen Hauptallergenen ist. Ein Verzicht auf ausschließlich die Inhaltsstoffe, auf die Ihr Kind reagiert, ist nur bei den Desserts/Snacks möglich.



Neuanmeldungen zum Schuljahresbeginn

Das Team Schulverpflegung benötigt von Ihnen ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular zur Schulverpflegung. Den Vordruck erhalten Sie zusammen mit der Anmeldung zur Ganztagsschule im Sekretariat Ihrer Schule (oder beim Team Schulverpflegung). Da die Anmeldung im Zusammenhang mit der Ganztagsschule erfolgt, sind die Anmeldetage zur Schulverpflegung und zum Ganztag gleich. Bitte geben Sie die Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben mit den anderen Anmeldeunterlagen so bald als möglich im Schulsekretariat ab. 



Anmeldungen im Laufe des Schuljahres

Auch in diesem Fall benötigt das Team Schulverpflegung das Anmeldeformular. Die Anmeldung ist spätestens zwei Wochen vor Monatsende abzugeben, damit sie zum ersten Tag des Folgemonats wirksam werden kann. Bitte beachten Sie: Nur nach Anmeldung kann Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen. Bitte füllen Sie für jedes Kind eine eigene Anmeldung aus.



Was kostet das Essen?

Für jeden Verpflegungstag wird eine Benutzungsgebühr von 4,50 € berechnet. Anhand der in der Anmeldung genannten Verpflegungstage errechnen sich Ihre monatlichen Gebühren für ein Schuljahr. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Stadt Wolfsburg einen Gebührenbescheid für das gesamte Schuljahr. Bei einer Anmeldung im laufenden Schuljahr wird der Zeitraum vom Anmeldedatum bis zum Schuljahresende berücksichtigt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührensatzung der Stadt Wolfsburg. Auf dem Gebührenbescheid finden Sie eine Auflistung der monatlichen Beiträge. Sie sind monatlich gleichbleibend. Außerdem ist in dem Bescheid auch der jährliche Gesamtbetrag zu finden. Dies dient zu Ihrer Information. Grundsätzlich ist die Gebühr für das Mittagessen jeweils am Ende des Kalendermonats zu zahlen. Alternativ können Sie auch den gesamten Jahresbeitrag vorab bezahlen. Wir empfehlen Ihnen, die bequeme Zahlung per Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat). Mit dem Gebührenbescheid erhalten Sie eine Einzugsermächtigung, die Sie unterschrieben an das Team Schulverpflegung zurücksenden können. Die Gebühr wird dann automatisch jeden Monat abgebucht.




Wenn ich nicht bezahlt habe ...

In diesem Fall bekommen Sie eine Mahnung. Wenn auch danach keine Zahlung erfolgt, wird Ihr Kind nach drei nicht gezahlten Monatsbeträgen vom Mittagessen abgemeldet und kann nicht mehr mitessen. Wenn Sie merken, dass Sie mit der Zahlung Probleme haben und wenn Sie schon eine Mahnung von der Stadt Wolfsburg erhalten haben, setzen Sie sich mit dem Ganztagsteam der Schule in Verbindung. Diese unterstützen Sie gern.

Als Empfänger / Empfängerin von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeleistungen nach SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag haben Sie derzeit Anspruch auf eine Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes (BuT). Die Verpflegung für Ihr Kind ist dann kostenlos. Die Gebühren entfallen nicht automatisch! Bitte beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter, Sozialamt (Geschäftsbereich Soziales) oder der Wohngeldstelle einen Gutschein für die Schulverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Dieser ist beim Team Schulverpflegung abzugeben. Bitte geben Sie den Gutschein so schnell wie möglich im Geschäftsbereich Schule ab, da Ihr Gebührenbescheid sonst mit der vollen Gebühr in Höhe von 4,50 € berechnet wird.

Bitte beachten Sie: Die Bildungskarten werden immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, sollte sich dieser verlängern melden Sie sich bitte umgehend beim Team Schulverpflegung.

Bitte beachten Sie: Die Gutscheine sind zeitlich befristet. Damit Sie lückenlos von der Gebühr befreit sind, müssen Sie den nächsten Gutschein rechtzeitig beim Geschäftsbereich Schule einreichen.

Bitte beachten Sie: Die Gutscheine sind zeitlich befristet. Damit Sie lückenlos von der Gebühr befreit sind, müssen Sie den nächsten Gutschein rechtzeitig beim Geschäftsbereich Schule einreichen.

Wann entfällt die Gebühr?
Eine Erstattung nicht wahrgenommener Verpflegungstage ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei der Festlegung des Jahrespreises sind Verpflegungsausfälle durch Krankheit, Klassenfahrten, Schulausflüge und sonstige Abwesenheiten berücksichtigt.

Wann entfällt die Gebühr?
Eine Erstattung nicht wahrgenommener Verpflegungstage ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei der Festlegung des Jahrespreises sind Verpflegungsausfälle durch Krankheit, Klassenfahrten, Schulausflüge und sonstige Abwesenheiten berücksichtigt.

Wann entfällt die Gebühr?

Eine Erstattung nicht wahrgenommener Verpflegungstage ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei der Festlegung des Jahrespreises sind Verpflegungsausfälle durch Krankheit, Klassenfahrten, Schulausflüge und sonstige Abwesenheiten berücksichtigt.

Wichtig: Sie können das Essen für Ihr Kind im Krankheitsfall Fall direkt in der Mensa abholen. Bitte wenden Sie sich während der Zeiten der Essensausgabe Ihrer Schule an das Servicepersonal in der Mensa.

Wichtig: Sie können das Essen für Ihr Kind im Krankheitsfall Fall direkt in der Mensa abholen. Bitte wenden Sie sich während der Zeiten der Essensausgabe Ihrer Schule an das Servicepersonal in der Mensa.

Wichtig: Sie können das Essen für Ihr Kind im Krankheitsfall Fall direkt in der Mensa abholen. Bitte wenden Sie sich während der Zeiten der Essensausgabe Ihrer Schule an das Servicepersonal in der Mensa.

Eine anteilige Erstattung der Verpflegungsgebühr ist nur möglich, wenn die Verpflegung aufgrund eines durch den Schulträger zu vertretenden Grundes oder einer krankheitsbedingten Abwesenheit oder einer Reha-Maßnahme von mehr als zwei Wochen durchgehend nicht erfolgt.

In diesem Fall erfolgt die Erstattung einmal jährlich nach Ablauf des Schuljahres

Eine anteilige Erstattung der Verpflegungsgebühr ist nur möglich, wenn die Verpflegung aufgrund eines durch den Schulträger zu vertretenden Grundes oder einer krankheitsbedingten Abwesenheit oder einer Reha-Maßnahme von mehr als zwei Wochen durchgehend nicht erfolgt. In diesem Fall erfolgt die Erstattung einmal jährlich nach Ablauf des Schuljahres.

Eine anteilige Erstattung der Verpflegungsgebühr ist nur möglich, wenn die Verpflegung aufgrund eines durch den Schulträger zu vertretenden Grundes oder einer krankheitsbedingten Abwesenheit oder einer Reha-Maßnahme von mehr als zwei Wochen durchgehend nicht erfolgt.

In diesem Fall erfolgt die Erstattung einmal jährlich nach Ablauf des Schuljahres.

Bitte beachten Sie: Auch bei Fehlzeiten Ihres Kindes ist die monatliche Gebühr zunächst zu bezahlen. Das Geld für die erstattungsfähigen Fehltage Ihres Kindes erhalten Sie zeitnah erstattet.

Bitte beachten Sie: Auch bei Fehlzeiten Ihres Kindes ist die monatliche Gebühr zunächst zu bezahlen. Das Geld für die erstattungsfähigen Fehltage Ihres Kindes erhalten Sie zeitnah erstattet.

Bitte beachten Sie: Auch bei Fehlzeiten Ihres Kindes ist die monatliche Gebühr zunächst zu bezahlen. Das Geld für die erstattungsfähigen Fehltage Ihres Kindes erhalten Sie zeitnah erstattet.

Grundsätzlich gilt die Anmeldung für das gesamte Schuljahr. Wenn ausnahmsweise Änderungen erforderlich sind, dann benötigen wir die Information. Änderungen sind mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende dem Team Schulverpflegung schriftlich mitzuteilen. Bitte verwenden Sie dafür das Änderungsformular. Dies erhalten Sie im Schulsekretariat oder beim Team Schulverpflegung. Wirksam wird die Änderung zum 1. des Folgemonats.

Grundsätzlich gilt die Anmeldung für das gesamte Schuljahr. Wenn ausnahmsweise Änderungen erforderlich sind, dann benötigen wir die Information. Änderungen sind mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende dem Team Schulverpflegung schriftlich mitzuteilen. Bitte verwenden Sie dafür das Änderungsformular. Dies erhalten Sie im Schulsekretariat oder beim Team Schulverpflegung. Wirksam wird die Änderung zum 1. des Folgemonats.

Grundsätzlich gilt die Anmeldung für das gesamte Schuljahr. Wenn ausnahmsweise Änderungen erforderlich sind, dann benötigen wir die Information. Änderungen sind mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende dem Team Schulverpflegung schriftlich mitzuteilen. Bitte verwenden Sie dafür das Änderungsformular. Dies erhalten Sie im Schulsekretariat oder beim Team Schulverpflegung. Wirksam wird die Änderung zum 1. des Folgemonats.

Wichtig: Eine Veränderung der Verpflegungstage ist nur zusammen mit der Änderung der Teilnahme am Ganztag möglich.

Wichtig: Eine Veränderung der Verpflegungstage ist nur zusammen mit der Änderung der Teilnahme am Ganztag möglich.

Wichtig: Eine Veränderung der Verpflegungstage ist nur zusammen mit der Änderung der Teilnahme am Ganztag möglich.

Bei Wechsel an eine weiterführende Schule
Wenn Ihr Kind nach der 4. Klasse die Grundschule verlässt, um eine weiterführende Schule zu besuchen, müssen Sie uns dies nicht gesondert mitteilen. Diese Mitteilung erledigt Ihr Schulsekretariat. Ihr Kind ist dann von der Schulverpflegung an der Ganztagsgrundschule abgemeldet.


Bei Wechsel an eine andere Ganztagsgrundschule
Wenn Ihr Kind die Schule innerhalb von Wolfsburg wechseln sollte (z. B. wegen eines Umzugs) und an einer anderen Schule im Ganztag angemeldet wird, melden Sie uns dies bitte mit dem Formular ‚Ummeldungen‘. Das Formular erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule oder beim Team Schulverpflegung.
     

Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Kind in den folgenden Fällen von der Schulverpflegung abzumelden:
• Bei Abmeldung vom Ganztag, Umzug und Wechsel in eine Schule außerhalb Wolfsburgs.
• Bei Abmeldung in anderen Fällen.

Bei Wechsel an eine weiterführende Schule
Wenn Ihr Kind nach der 4. Klasse die Grundschule verlässt, um eine weiterführende Schule zu besuchen, müssen Sie uns dies nicht gesondert mitteilen. Diese Mitteilung erledigt Ihr Schulsekretariat. Ihr Kind ist dann von der Schulverpflegung an der Ganztagsgrundschule abgemeldet.


Bei Wechsel an eine andere Ganztagsgrundschule
Wenn Ihr Kind die Schule innerhalb von Wolfsburg wechseln sollte (z. B. wegen eines Umzugs) und an einer anderen Schule im Ganztag angemeldet wird, melden Sie uns dies bitte mit dem Formular ‚Ummeldungen‘. Das Formular erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule oder beim Team Schulverpflegung.
     

Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Kind in den folgenden Fällen von der Schulverpflegung abzumelden:
   • Bei Abmeldung vom Ganztag, Umzug und Wechsel in eine Schule außerhalb Wolfsburgs.
• Bei Abmeldung in anderen Fällen.

Bei Wechsel an eine weiterführende Schule
Wenn Ihr Kind nach der 4. Klasse die Grundschule verlässt, um eine weiterführende Schule zu besuchen, müssen Sie uns dies nicht gesondert mitteilen. Diese Mitteilung erledigt Ihr Schulsekretariat. Ihr Kind ist dann von der Schulverpflegung an der Ganztagsgrundschule abgemeldet.


Bei Wechsel an eine andere Ganztagsgrundschule
Wenn Ihr Kind die Schule innerhalb von Wolfsburg wechseln sollte (z. B. wegen eines Umzugs) und an einer anderen Schule im Ganztag angemeldet wird, melden Sie uns dies bitte mit dem Formular ‚Ummeldungen‘. Das Formular erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule oder beim Team Schulverpflegung.
     

Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Kind in den folgenden Fällen von der Schulverpflegung abzumelden:
• Bei Abmeldung vom Ganztag, Umzug und Wechsel in eine Schule außerhalb Wolfsburgs.
• Bei Abmeldung in anderen Fällen.

Wichtig:  Die Abmeldung von der Schulverpflegung ist unabhängig von der Abmeldung aus dem Ganztag und muss gesondert erfolgen. Bitte nutzen Sie dafür das Änderungs-, Um- und Abmeldeformular. Sie erhalten es im Sekretariat Ihrer Schule oder beim Team Schulverpflegung im Geschäftsbereich Schule.

Wichtig:  Die Abmeldung von der Schulverpflegung ist unabhängig von der Abmeldung aus dem Ganztag und muss gesondert erfolgen. Bitte nutzen Sie dafür das Änderungs-, Um- und Abmeldeformular. Sie erhalten es im Sekretariat Ihrer Schule oder beim Team Schulverpflegung im Geschäftsbereich Schule.

Wichtig:  Die Abmeldung von der Schulverpflegung ist unabhängig von der Abmeldung aus dem Ganztag und muss gesondert erfolgen. Bitte nutzen Sie dafür das Änderungs-, Um- und Abmeldeformular. Sie erhalten es im Sekretariat Ihrer Schule oder beim Team Schulverpflegung im Geschäftsbereich Schule.

Wie kann ich Änderungen vornehmen?

Grundsätzlich sind Änderungen nur mit einer Frist von zwei Wochen zum Schuljahres- oder Schulhalbjahresende möglich.

Im Einzelfall und nur unter der Angabe von wichtigen Gründen ist eine Abmeldung oder Änderung der Verpflegungstage mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.

Wie kann ich Änderungen vornehmen?
Grundsätzlich sind Änderungen nur mit einer Frist von zwei Wochen zum Schuljahres- oder Schulhalbjahresende möglich.

Im Einzelfall und nur unter der Angabe von wichtigen Gründen ist eine Abmeldung oder Änderung der Verpflegungstage mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.

Wie kann ich Änderungen vornehmen?
Grundsätzlich sind Änderungen nur mit einer Frist von zwei Wochen zum Schuljahres- oder Schulhalbjahresende möglich.

Im Einzelfall und nur unter der Angabe von wichtigen Gründen ist eine Abmeldung oder Änderung der Verpflegungstage mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.

Bitte beachten Sie die Abmeldefristen! Sie vermeiden dadurch unnötige Kosten durch weiterhin fällige Gebühren, die Ihnen noch in Rechnung gestellt werden. An den Zeugnistagen (Halbjahreszeugnis und vor den Sommerferien) findet keine Schulverpflegung statt. Diese Tage werden auch in den Gebührenbescheiden nicht berücksichtigt und nicht berechnet.

Bitte beachten Sie die Abmeldefristen! Sie vermeiden dadurch unnötige Kosten durch weiterhin fällige Gebühren, die Ihnen noch in Rechnung gestellt werden. An den Zeugnistagen (Halbjahreszeugnis und vor den Sommerferien) findet keine Schulverpflegung statt. Diese Tage werden auch in den Gebührenbescheiden nicht berücksichtigt und nicht berechnet.

Bitte beachten Sie die Abmeldefristen! Sie vermeiden dadurch unnötige Kosten durch weiterhin fällige Gebühren, die Ihnen noch in Rechnung gestellt werden. An den Zeugnistagen (Halbjahreszeugnis und vor den Sommerferien) findet keine Schulverpflegung statt. Diese Tage werden auch in den Gebührenbescheiden nicht berücksichtigt und nicht berechnet.

Sie sind umgezogen, aber Ihr Kind bleibt in der gleichen Schule und auch sonst ändert sich nichts? 

Bitte teilen Sie Ihre neue Adresse der Schule UND auch dem Team Schulverpflegung mit!

Sie sind umgezogen, aber Ihr Kind bleibt in der gleichen Schule und auch sonst ändert sich nichts? 


Bitte teilen Sie Ihre neue Adresse der Schule UND auch dem Team Schulverpflegung mit!

Sie sind umgezogen, aber Ihr Kind bleibt in der gleichen Schule und auch sonst ändert sich nichts? 

Bitte teilen Sie Ihre neue Adresse der Schule UND auch dem Team Schulverpflegung mit!

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